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Anmeldungsdatum: 05.05.2004 Beiträge: 2678 Wohnort: Basel
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Verfasst am: 08.12.2004 10:53 Titel: Umtauschfrist für DM-Briefmarken |
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Das OLG Köln entschied, die Frist zum Umtausch ungültiger Pfennig-Marken in solche mit Euro-Cent-Angabe sei rechtswirksam. Die Frist lief am 30.06.2003 ab. Kulanterweise seien Marken, die bis zum 15.07.2003 einegliefert wurden, noch umgetauscht worden.
Ein Briefmarkenhändler verlangt von der deutschen Post AG den Umtausch von Pfennig-Marken mit einem Nominalwert von DEM 95000.--. Diese hatte er selbst weit unter dem Nominalwert eingekauft. Erstinstanzlich hatte das LG Bonn am 08.06.2004 dem Händler Recht gegeben. Auf Berufung der deutschen Post AG hat nun das OLG Köln am 25.11.2004 die Klage abgewiesen.
Briefmarken seien rechtlich nicht als Zahlungsmittel anzusehen, weshalb sie nicht mit DM-Münzen und -Noten, die ja noch umgetauscht werden können, zu vergleichen seien. Die Befristung der Möglichkeit zum Umtausch sei nicht unangemessen kurz. Aufgrund der fehlenden Fälschungssicherheit bei Postwertzeichen bestehe ein berechtigtes Interesse der deutschen Post AG, sowohl das Risiko des Missbrauchs als auch den Verwaltungsaufwand zu beschränken. Es habe ausserdem kein Anlass bestanden, sich Vorräte an DEM-Briefmarken anzulegen.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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