ubahuga
Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 155 Wohnort: 5405 Dättwil AG
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Verfasst am: 21.10.2008 22:46 Titel: selber beantworten |
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Kann die Frage wenigstens zum Teil selber beantworten. Ich Depp, ein Blick in den Ganzsachenkatalog reichte, hehehe.
Also, bis 31. März 1959 25 Rappen und ab 1. April 1959 30 Rappen.
Nur wie lange die Fünf-Worte-Regel galt, ist mir immer noch unbekannt. War dies damals eigentlich eine UPU-Regel, oder von Land zu Land verschieden?
Wenn da vielleicht jemand Klartext wüsste.
Vielen Dank.
ubahuga  |
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