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66ard



Anmeldungsdatum: 15.10.2009
Beiträge: 542
Wohnort: Wangen

BeitragVerfasst am: 10.01.2012 21:15    Titel:  

Weiss jemand von euch, wie lange die Urheberrechte 'dauern'? Ich habe im Kopf, dass die auch irgendwann abgelaufen sind.

Gruss
-- 66ard
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Dirk Nagel DE



Anmeldungsdatum: 02.06.2010
Beiträge: 707
Wohnort: DE-66557 Illingen/Saarland

BeitragVerfasst am: 10.01.2012 21:40    Titel:  

Um erlich zu sein möcht ich mich da in die diskusionn einklinken, Urheberrechte liegen doch (wenn ich mich da nicht irre) immer beim Autor und diese erlischen erst eine gewisse zeit nach dem tod, man möge mich bitte korrigieren wenn ich da falsch liege. das einzige was erlöschen kann ist das sogenannte copyrigt also die Vertragsrechte
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Bruno



Anmeldungsdatum: 30.12.2008
Beiträge: 215
Wohnort: Kreuzlingen TG

BeitragVerfasst am: 10.01.2012 21:44    Titel:  

Das wichtigste zuerst: Ich bin KEIN Jurist und daher sind alle Angaben mit der entsprechenden Vorsicht zu behandeln:

Hier ein Auszug aus dem Urheberrechtsgesetzt (zu finden unter admin.ch):

Art. 6 Begriff
Urheber oder Urheberin ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat.

Art. 29 Im Allgemeinen
1 Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht.
2 Der Schutz erlischt:
a. 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin für Computerprogramme;
b. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin für alle anderen Werke.
3 Muss angenommen werden, der Urheber oder die Urheberin sei seit mehr als 50 beziehungsweise 70 Jahren tot, so besteht kein Schutz mehr.
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66ard



Anmeldungsdatum: 15.10.2009
Beiträge: 542
Wohnort: Wangen

BeitragVerfasst am: 10.01.2012 21:55    Titel:  

Besten Dank Bruno

In Ergaenzung dazu:

Das Rayon II Buch traegt den Vermerk:
Zitat:
Veroeffentlicht in der Schweizer Briefmarken-Zeitung, April 1967 - November 1968, [...]


Gruss
-- 66ard
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66ard



Anmeldungsdatum: 15.10.2009
Beiträge: 542
Wohnort: Wangen

BeitragVerfasst am: 15.01.2012 15:06    Titel:  

Wie ich fast erwartet habe, ist die Auktion zu Ende, ohne dass ich eine Antwort auf meine Frage bekommen haette.

Gruss
-- 66ard
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altschweiz-sammler



Anmeldungsdatum: 13.06.2011
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 17.01.2012 12:34    Titel:  

Hallo Allerseits!

Gibt's nicht ein Gesetz nachdem der Verfasser (Urheber), wenn er seit 75 verstorben ist, ein Buch bzw. seine Rechte in die Public Domain gehen? Public Domain heisst eigentlich in Öffentlicher Hand. Es gibt zahllose Public Domain Bücher, und ältere Werke dürften eigentlich in die Public Domain fallen, falls der Verfasser über 75 Jahre tot ist. Oder irre ich mich da?

Grüsse, Peter
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altschweiz-sammler



Anmeldungsdatum: 13.06.2011
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 17.01.2012 12:36    Titel:  

oops, gerade gesehen, dass jemand über mir das gerade gepostet hat. Sorry Embarassed
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StampFan



Anmeldungsdatum: 16.09.2007
Beiträge: 275
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 17.01.2012 20:26    Titel:  

Da das Original Buch noch keine 75 Jahre alt ist (ist von 1967) sollte diesen Fall nicht zutreffen ausser es wurde erst lange nach dem Tod von Autor publiziert

Gruss

StampFan
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